Rad- und Achslastwaagen
Rad- und Achslastwaagen
Rad- und Achslastwaagen sind Gewichtserfassungssysteme, die ideal dafür geeignet sind, Rad- und Achslasten sowie das Gesamtgewicht von Fahrzeugen aller Art wie beispielsweise, Pkw‘s, Lkw‘s, Baufahrzeuge, landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Lastzüge zu bestimmen. Im Gegensatz zur klassischen Brückenwaage, die die Masse eines ganzen Fahrzeuges in einem Schritt erfasst und darum zumindest die Länge des Fahrzeugachsabstandes aufweisen muss, sind Rad- und Achslastwaagen nur etwa 75 cm lang. Diese Länge ist erforderlich, um auch Fahrzeuge mit einer Doppelachse verwiegen zu können. Mit 75 cm ist eine Einzelverwiegung aller Achsen der gängigsten Fahrzeugtypen möglich.
Radlastwaagen bestehen aus Plattformen mit geringem Eigengewicht und sind somit mobil einsetzbar. Sie sind in verschiedenen Abmessungen und Wägebereichen erhältlich. Mit zwei dieser Platten kann bereits eine voll funktionsfähige Achslastwaage zusammengestellt werden.
Rad- und Achslastwaagen werden auf Prüfständen oder als Kontrollwaage in Speditionen eingesetzt. Dort spart sie so erhebliche Summen an Bußgeldern wegen Überladungen. Sie erhöhen ebenfalls die passive Sicherheit von Transportfahrzeugen, weil mit ihr die optimale Lastverteilung oder der Schwerpunkt eines Fahrzeuges ermittelt werden kann. Ebenso dienen sie häufig zur Mengenermittlung in der Landwirtschaft, da sich dort so gut wie alle Waren auf einem Fahrzeug bzw. Anhänger befinden. Daher lässt sich mit Rad- und Achslastwaagen das Gewicht von Erntegütern, Düngemitteln, Futtermittel usw. schnell und unkompliziert bestimmen. Hier ist aber auf Grund der Raddimensionen meist eine Plattformlänge von 100 cm notwendig. Um Tandemachsen fehlerfrei zuerkennen, benötigt die Waage eine Tandemachserkennung in Form von Sensoren.
Bei der Wiegetechnik mit Rad- und Achslastwaagen wird Rad für Rad oder Achse für Achse verwogen, indem das Fahrzeug über die Plattform fährt. Die Waage kann automatisch die Ergebnisse der einzelnen Wiegevorgänge addieren und ermittelt so das Gesamtgewicht. Sie sind im Gegensatz zu eichfähigen Brückenwaagen, die fest in die Fahrbahn eingebaut werden, bei dieser Einsatzart nicht eichfähig und dienen nur zur Kontrolle und nicht als Berechnungsgrundlage. Sind geeichte Messungen gefordert, muss die Anzahl der Plattformen der Zahl der Räder entsprechen. Soll beispielsweise während des Ladevorgangs das Verkaufsgewicht von Schüttgut errechnet und dazu ein Preis ermittelt oder die Daten der Fahrzeugwaage in Dokumente eingetragen werden, ist dafür eine eichfähige Fahrzeugwaage notwendig. Bei geeichten bzw. mobilen Fahrzeugwaagen schreibt das Eichamt vor, dass sämtliche Räder des Fahrzeugs gleichzeitig gewogen werden müssen. Die mobile Fahrzeugwaage muss also unter jedem Rad eine Plattform haben, damit die Wägung als geeicht gelten kann.
Darüber hinaus sind Rad- und Achslastwaagen bedeutend preisgünstiger und mobiler, als fest eingebaute Brückenwaagen. Zudem braucht man während der Wägung mit der Brückenwaage normalerweise einen „Wiegemeister“.
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