Apothekenwaagen
Apothekenwaagen
An Apothekenwaagen werden besondere Ansprüche gestellt. Einerseits müssen die Waagen der Anforderung der Apothekerbetriebsordnung entsprechen, andererseits müssen sie den Anforderungen genügen, dass spezielle Rezepturen für Salben, Cremes oder Tinkturen hochpräzise mit gleichbleibender Qualität erstellt werden können.
Apothekerwaagen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Als Analysewaage messen sie das Gewicht von festen und flüssigen Substanzen mit einer Genauigkeit von 0,1mg. Als Rezepturwaagen ermöglichen sie das Herstellen von Rezepturen. Dabei können zur Erleichterung des Personals bei einigen Waagen die Rezepturen hinterlegt werden, so dass die Rezeptur Schritt für Schritt abgearbeitet werden kann. Als Defekturwaage können Medikamente, Teemischungen, Salben, Cremes oder Tinkturen in jeder Darreichungsform und Abgabeeinheit von gleichbleibender Qualität erstellt werden.
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